In diesem Beitrag werde ich den konkreten Ablauf einer Umrüstaktion wegen des 50,2 Hertz-Problems anhand meiner eigenen Anlage High-Light dokumentieren. Möglich macht mir das mein Netzbetreiber, die EnBW, die mir am heutigen Tag, den 06.02.2013 den Fragebogen zur Umrüstaktion zugeschickt hat.
Das Anschreiben des Netzbetreibers
Ein prall gefüllter Briefumschlag liegt in meinem Briefkasten. Mein erster Gedanke ist, dass die fällige Jahresabrechnung kommt, doch weit gefehlt. Für mich überraschend früh kommt der Fragebogen zur 50,2 Hz Umrüstaktion ins Haus geflattert. Das interessiert mich natürlich brennend, also gleich aufmachen. Insgesamt 7 Blatt Papier kommen zum Vorschein. Das schreckt erst einmal ab.
Was haben wir da: Zwei Seiten Anschreiben, eine Seite mit der Erklärung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie zu der Nachrüstaktion, eine Seite mit allgemeinen Fragen zur Anlage sowie drei identische Seiten mit Fragen zu den einzelnen Wechselrichtern. Wichtig hierbei: Ich habe selber vorab nichts unternommen. Wie in meinen Beiträgen zu dem Thema erläutert, wird man vom Netzbetreiber automatisch angeschrieben!
Einleitende Erklärungen des Netzbetreibers EnBW
Betreff: "Nachrüstung Ihrer Photovoltaikanlage aufgrund der Systemstabilisierungsverordnung (SysStabV)"
Wenn ich nicht so in dem Thema drin wäre, stünden jetzt wohl schon die ersten Schweißperlen auf der Stirn. "Systemstabilisierungsverordnung" klingt extrem nach Behörde und Ungemach. In etwas kleinerer Schrift, aber immer noch fett gedruckt und eindeutig in der Aussage: "Rücksendung des Fragebogens bis zum 01.03.2013 erforderlich".
Heute ist der 06.02., also habe ich immerhin 24 Tage Zeit um zu antworten. Das müsste machbar sein. Die wichtigsten Punkte aus dem Anschreiben:
- Die Nachrüstung durch eine Fachkraft ist für Sie kostenlos
- Sie sind aber gesetzlich zur Mitwirkung verpflichtet
- Angegebene Fristen beachten
- Ein Briefumschlag zur Rücksendung ist beigefügt. Da ist aufgedruckt: "Entgelt zahlt Empfänger". Das will ich doch schwer hoffen.
- Angabe einer Hotline für Rückfragen. Das ist ja nicht schlecht. Trotzdem bin ich froh, wenn ich sie nicht in Anspruch nehmen muss
- Die Nachrüstung erfolgt in unterschiedlichen Leistungsklassen mit unterschiedlichen Fristen und muss bis spätestens 31.12.2014 bei allen Anlagen erfolgt sein.
- Mindestens vier Wochen im Voraus wird sich eine von uns beauftragte Firma mit Ihnen in Verbindung setzen
- Jetzt kommt eine ganze Seite mit Erklärungen, warum die Nachrüstung notwendig ist. Am Ende wird darauf hingewiesen, dass Kosten entstehen können, wenn eine eigene fachkundige Person/Firma die Umrüstung vornehmen soll.
- Ein paar Links, wo man sich informieren kann
- Hinweis zum Datenschutz
- "Wir möchten uns ganz herzlich für Ihre Mitwirkung bedanken." Nett formuliert, richtig rührend, schnief....
Erklärung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie zu der Nachrüstaktion
Nach ein paar einleitenden Sätzen kommt man am Ende zum Wesentlichen:
"Die Bundesregierung bittet Sie eindringlich um Ihre Mitarbeit ... damit die Systemstabilität wieder umfassend gewährleistet wird. Bitte teilen Sie dem Netzbetreiber zügig die geforderten Informationen mit und ermöglichen Sie dem Installateur Zutritt zu Ihrer Anlage. Dies ist auch für Sie wichtig, da im EEG geregelt ist, dass Sie bei fehlender Mitwirkung Ihren Vergütungsanspruch verlieren, bis die Anlage nachgerüstet ist."
Der letzte Satz ist extrem wichtig. Keine Antwort, keine Zahlungen mehr. Ich denke, das ist vielen Betreibern nicht ganz klar. Wie kann es sonst zu Beschwerden der Netzbetreiber über mangelnde Rückmeldungen kommen.
Allgemeine Angaben zur Anlage und abweichende Kontaktadresse
Auf diesem Fragebogen sind zunächst alle Angaben zur Anlage, die der EnBW bereits bekannt sind aufgeführt. Das ist angenehm, dann muss das schon nicht ausgefüllt werden.
Jetzt kommt die erste Frage:
- Abweichender Ansprechpartner (Hausmeister) Wenn man also selber nicht vor Ort ist, wer macht es dann? Diese Frage zu beantworten dürfte nicht schwer fallen.
Auch die nächste Frage fällt eher unter die Kategorie leicht:
- Anzahl der eingesetzten unterschiedlichen Wechselrichtertypen. Wichtig ist hier das Wort "unterschiedlich". Es wird also nicht nach der Gesamtanzahl an Wechselrichtern gefragt, sondern nach der Anzahl verschiedener Typen. Da tue ich mich bei meiner Anlage High-Light sehr leicht. Es gibt nur zwei Wechselrichter und diese sind nicht identisch. Also wird hier "02" eingetragen.
Die nächste Frage ist jetzt heftig:
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Ist bei dieser Anlage ein übergeordneter Entkupplungsschutz vorhanden? Leider kann die EnBW anhand der vorliegenden Daten auch nicht beurteilen, ob dieser vorhanden ist. Mein erster Gedanke: So etwas hat meine Anlage nicht, das wüsste ich. Lieber noch mal Google bemühen, da finde ich folgende Aussage:
"Die Frage "Ist dieser bei Ihrer Anlage vorhanden"? beantworten Sie mit "Nein". Es sei denn, Ihre Anlage ist größer als 30 kWp und Ihr Netzbetreiber ist die RWE, dann kreuzen Sie "Ja" an und füllen die unteren Positionen aus."
Das bestätigt mich dann doch ziemlich in meiner Meinung und ich kreuze mutig "NEIN" an. Aber Achtung. Diese Aussage habe ich aus der Vorlage eines bestimmten Installationsunternehmens, muss also nicht zwingend für alle Anlagen gelten! Wenn Sie sich selber nicht sicher sind ist es ratsam, den Solarteur, der die Anlage installiert hat zu fragen. In der Ausfüllhilfe der EnBW finden Sie noch einige Beispiele für einen Entkupplungsschutz. Auch das kann hilfreich sein.
Zuletzt noch Ort, Datum und Unterschrift, dann ist der erste Fragebogen erledigt.
Angaben zu den verwendeten Wechselrichtern
Wichtig bevor Sie etwas ausfüllen: Überprüfen Sie, ob Sie den Fragebogen vorab kopieren müssen, weil Sie evtl. mehr Wechselrichtertypen im Einsatz haben als Fragebögen beigefügt sind! Dann kann es losgehen:
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Wechselrichterhersteller: Einfache Frage, die wohl fast jeder beantworten können sollte. Bei mir nur drei Buchstaben: SMA
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Wechselrichtertyp: Jetzt wird der eine oder andere bereits ins Straucheln kommen. Wenn Sie aber problemlosen Zugang zum Wechselrichter haben, suchen Sie nach dem Typenschild. Dort sollten sowohl der Typ, wie auch die anderen Angaben, die noch abgefragt werden vermerkt sein. Ich habe mal ein Foto von dem Typenschild von meinem SMA geschossen. In dieser Art sollte auch bei Ihrem Wechselrichter etwas zu finden sein. Hier ist also schön zu lesen: Typ SB 5000TL HC. Das wird in das Formular eingetragen.
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Anzahl der Wechselrichter dieses Typs Das ist bei mir nur einer. Also "001" eintragen.
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Zugänglichkeit der Wechselrichter Das ist bei mir kein Problem. Die hängen in Augenhöhe an der Kellerwand und sind auch nicht zugestellt. Sollten Ihre Wechselrichter aber irgendwo auf dem Dach oder sonst irgendwie schwer erreichbar montiert sein, so müssen Sie hier die benötigten Hilfsmittel eintragen, die zum Erreichen der Wechselrichter nötig sind.
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Umrüstung durch eine eigene fachkundige Person Das wird dann wohl meistens der eigene Solarteur sein, wenn man keine fremde Person, die vom Netzbetreiber beauftragt wird, an die Wechselrichter lassen will. Dazu müssen Sie alle relevanten Daten Ihres Installateurs eintragen. Da auch nach einer Eintragungsnummer im Installateurverzeichnis gefragt wird, ist eine vorherige Kontaktaufnahme unumgänglich.
Nochmals zur Erinnerung: Ist höchstwahrscheinlich mit Kosten verbunden! Ich trage hier meinen Solarteur nicht ein. Nachdem ich festgestellt habe, dass an meinen Wechselrichtern lediglich die Parameter für die Abschaltfrequenz nach oben gestellt werden müssen, wird das eine Sache von 5-10 Minuten sein. Das kann jede geschulte Fachkraft und man kann eigentlich nichts falsch machen. Zudem sind SMA-Wechselrichter so verbreitet, dass das die Fachkraft halb im Schlaf machen wird.
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Seriennummer des Wechselrichters Ist bei mir auf dem Typenschild gut zu erkennen, also kein Problem. Wenn Sie an das Typenschild nicht herankommen schauen Sie nach der Betriebsanleitung. Sie können auch fündig werden in der Garantieerklärung oder der Rechnung Ihrer Installationsfirma. Wenn es einen Anlagenplan gibt könnte auch dort die Seriennummer vermerkt sein.
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Ist per Fernwartung umrüstbar? Ist bei meiner Anlage High-Light eindeutig mit "NEIN" zu beantworten. Sollte Ihr Wechselrichter über solch eine Funktion verfügen, bräuchte nicht einmal jemand Ihr Haus betreten. Achtung! Nicht zu verwechseln mit einer Anlagenüberwachung, das ist etwas ganz anderes. Bei einer Fernwartung kann beispielsweise eine neue Firmware über das Internet aufgespielt werden.
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entspricht FNN-Übergangsregelung oder VDE-AR-N-4105? Wieder so eine schwierige Frage. Einige Wechselrichterhersteller haben schon ab März 2011, noch vor in Kraft treten der Systemstabilitätsverordnung der Bundesregierung, freiwillig ihre Wechselrichter gemäß der neuen Bestimmungen eingestellt. Entsprechend ist für diese Wechselrichter keine Nachrüstung notwendig. Auf ältere Wechselrichter (vor März 2011) trifft das noch nicht zu.
Ist der Wechselrichter bereits gemäß den FNN-Übergangsbestimmungen vom März 2011 bzw. VDE-AR-N-4105 umgerüstet oder installiert worden, wurde den Herstellerunterlagen ein Konformitätsnachweis beigefügt. In diesem Fall ist die Frage mit "JA" zu beantworten und der Konformitätsnachweis muss an den Netzbetreiber geschickt werden.
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VDE-Norm (sofern auf dem Typenschild angegeben) Ist bei meinen SMA drauf, also gebe ich ein: 0126-1-1 (2.06)
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Wechselrichter-Baujahr (nicht erforderlich bei WR von SMA) Prima, gut dass ich zwei SMA habe. Aber auch bei anderen Herstellern gilt: Muss nur angegeben werden, wenn es auf dem Typenschild steht
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Wechselrichter Firmware/FW (nicht erforderlich bei WR von SMA) Hier gilt dasselbe wie im vorherigen Punkt
Für den zweiten Wechselrichter SB 4200TL HC gebe ich jetzt auf dem zweiten, identischen Formular die entsprechenden Daten ein, das dritte Formular ist überflüssig, das kann ich entsorgen.
Fazit: Die Aktion hat etwa 30 Minuten meiner Zeit gekostet. Das ist nicht die Welt. Insgesamt drei ausgefüllte Formulare gehen zurück an die EnBW. Sobald es in der Sache weitergeht werde ich auch wieder über den Fortschritt berichten. Rein gefühlsmäßig wird bis dahin aber eine ziemlich lange Zeit verstreichen.
Hier finden Sie abschließend auch noch einmal die Ausfüllanleitung des Bundesverband Solarwirtschaft für Wechselrichter zur 50,2 Hz Problematik.