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Rentabilitätsberechnung - Berechnung der Rendite einer Photovoltaikanlage

Rechnet sich für mich eine Fotovoltaikanlage? Diese Frage steht wohl immer mit an erster Stelle, wenn man sich mit dem Gedanken der Anschaffung einer Anlage trägt. Erfahren Sie hier, wie Sie ausrechnen können, ob die Rendite stimmt. Wie wird der Vergütungssatz für unterschiedlich große Anlagen berechnet? Welche wichtigen Punkte muss man bei einer Rentabilitätsberechnung berücksichtigen? Welche Renditerechner gibt es und welcher ist besonders empfehlenswert? Das alles gehen wir in dem Kapitel durch und wie immer zur besseren Verständlichkeit fehlt auch als Vorlage die Berechnung für die Anlage High-Light nicht. Weiterlesen

Eine Photovoltaikanlage muss sich mittel- bis langfristig rechnen. Einerseits möchte man eine vernünftige Kapitalrendite, zum anderen will auch das unternehmerische Risiko belohnt sein. Eine Anlage, die nur Verluste einfährt ist nicht nur frustrierend für den Betreiber, auch das Finanzamt kann bei Nicht-Gewinnaussichten das ganze Projekt als Liebhaberei erachten. Damit sind zusätzlich steuerrelevante Punkte wie beispielsweise Abschreibungsmöglichkeiten hinfällig und man gerät noch tiefer in die dunkelroten Zahlen.

Rendite PV: Also ist eine Rentabilitätsrechnung ein MUSS! Hier können Sie direkt zu den Renditerechnern springen: Photovoltaik-Renditerechner Anhand der Punkte "Dacheignung" und "Ertragsprognose" hier auf photovoltaik-web.de kann man die wichtigste Kennzahl selber einigermaßen ermitteln, nämlich den jährlichen kWh/kWp-Ertrag.

Das EEG (= Erneuerbare-Energien-Gesetz) regelt die Vergütung für Solarstrom und garantiert den im Installationsjahr gültigen Vergütungssatz über eine Laufzeit von 20 Jahren + dem Jahr der Installation.

Vergütungssätze EEG:

Folgende unterschiedlichen Vergütungssätze gelten für die Einspeisung ins öffentliche Netz: (ohne Gewähr!)

Jahrbis 06-2010ab 07-2010\ab 10-20102011\
Gebäudeanlagen bis 30 kWp39,14 ct34,05 ct33,03 ct28,74 ct
ab 30 kWp37,23 ct32,39 ct31,42 ct27,34 ct
ab 100 kWp35,23 ct30,65 ct29,73 ct25,87 ct
ab 1.000 kWp29,37 ct25,55 ct24,79 ct21,57 ct
Freilandanlagen auf Konversionsflächen28,43 ct26,16 ct25,37 ct22,07 ct
Freilandanlagen auf sonstigen Flächen28,43 ct25,02 ct24,27 ct21,11 ct
\*lt. Statistik der Bundesnetzagentur ist im Bemessungzeitraum die installierte Leistung > 6.500 Megawatt Damit ergibt sich für 2011 die maximal mögliche Degression von 13%.

Wenn vor dem 25. März 2010 ein Bebauungsplan beschlossen wurde, können Freiflächenanlagen auf Ackerflächen noch bis Ende des Jahres 2010 installiert werden und haben Anspruch auf eine Einspeisevergütung, als ob die Anlage vor dem 1. Juli 2010 in Betrieb genommen worden wäre. Ab 01.01.2011 gibt es für Anlagen auf Ackerflächen keine Solarstromvergütung mehr.

Die Vergütungssätze für den Eigenverbrauch können Sie im Beitrag Eigenverbrauch Solarstrom einsehen.

Gebäudeanlagen müssen einen weiteren sinnvollen Zweck als die Einspeisung von Solarstrom besitzen

  • Bei Gebäudeanlagen über 30 kWp wird anteilig für 30 kWp der höhere Vergütungssatz verrechnet. Erst ab dem 30. kWp gilt der niedrigere Satz. Dasselbe gilt analog für Anlagen > 100 bzw. 1.000 kWp.

    Berechnung der Einspeisevergütung bei Anlagen > 30 kWp: (V=Vergütungssatz in Cent pro kWh)

    Anlagen ab 30 kWp: V = 30kWp/kWpinst x Vbis30kWp + x 40,91ct = 0,6 x 43,01ct + 0,4 x 40,91ct = 25,806 ct + 16,364 ct = 42,17 ct/kWh Sie müssen jetzt nicht den Taschenrechner herausziehen. Unter dem Punkt Angebotsbewertung können Sie die Gesamtleistung der Anlage eingeben und auf der Ergebnisseite ganz unten können Sie die Einspeisevergütung pro installiertem kWp ablesen.

  • Der Fassadenbonus sollte die aufgrund der schlechten Einstrahlungsbedingungen Mindererträge zumindest teilweise ausgleichen, wurde aber ersatzlos gestrichen. Damit dürfte sich eine Fassadenanlage kaum mehr rechnen.

  • Für Freilandanlagen gibt es keine Abstufungen. Der niedrigere Satz soll das Zupflastern vorhandener Natur mit Photovoltaikmodulen in Grenzen halten.

    Achtung! Neu ab 01.07.2010! Jährliche Anpassung der Degression: Die Degression der Vergütungssätze wird an das Marktwachstum angepasst. Wird in einem Jahr die Ausbauleistung von deutschlandweit 3.500 Megawatt überschritten, sinken die Vergütungssätze zum Jahresende 2010 um 1% und 2011 um 3% je 1.000 Megawatt zusätzlich installierter Solarstromleistung über den im EEG regulär vorgesehenen Degressionssatz von 9% hinaus. Die Degression kann sich maximal auf 13% zum Jahresende 2010 erhöhen. Bleibt dagegen der Ausbau der Photovoltaik unter der Untergrenze von 2.500 Megawatt, fällt die Absenkung der Vergütungssätze geringer aus. Für das Jahr 212 gelten folgende Regeln: Beträgt die Summe der installierten Leistung aller gemeldeten Anlagen in Deutschland im Zeitraum 01.10.2010 bis 30.09.2011 zwischen 2.500 und 3.500 Megawatt, beträgt die Degression 9%. Für jedes mehr oder weniger installierte Gigawatt (= 1.000 Megawatt) werden jeweils 3% zur Grunddegression dazu addiert (wenn mehr installiert wurde), beziehungsweise abgezogen (wenn weniger installiert wurde). Die Höchststufe liegt bei > 6.500 Megawatt, hier werden dann 12% Mehraufschlag fällig, was zu einer Gesamtdegression von 21% führt. Da auch im Jahr 2011 weiterhin mit einem hohen Ausbauvolumen gerechnet wird, sind diese 21% Reduktion der Vergütungssätze absolut realistisch und wahrscheinlich.

  • Damit der Umfang des Zubaus und damit die zukünftige Degression ermittelt werden kann, muss ab 01.01.2009 der Betreiber einer Photovoltaikanlage seine Anlage bei der Bundesnetzagentur anmelden. Wird die Meldung nicht getätigt, besteht kein Anspruch auf Vergütung des eingespeisten Stroms durch den Netzbetreiber! Frühestens 2 Wochen vor Inbetriebnahme und spätestens zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme muss die Anmeldung vorliegen. Achtung! Änderung des Meldeverfahrens bei der Bundesnetzagentur ab April 2011. Ab sofort kann die Meldung nur noch online über das PV-Meldeportal der Bundesnetzagentur und nicht mehr als Brief, Fax oder E-Mail erfolgen. Wichtig ist außerdem, dass die Meldung nur vom Anlagenbetreiber vorgenommen werden darf. Dritte, wie beispielsweise der Solarteur dürfen das nicht mehr im Auftrag übernehmen. Hier der Link zur Anmeldung mit dem Verweis auf den Zugang zum PV-Meldeportal: Meldung von Photovoltaikanlagen an die Bundesnetzagentur

  • Eigenverbrauch: Ab 2009 kann der erzeugte Strom bei Anlagen bis 30 kWp (ab 07/2010 bis 500 kWp) auch teilweise oder vollständig zum Eigenverbrauch verwendet werden. Detaillierte Informationen zum Thema Eigenverbrauchsregelung finden Sie unter dem Abschnitt Eigenverbrauch Solarstrom

Gehen wir der Einfachheit halber von einer Jahresertragsprognose von 1.000 kWh/kWp aus. Diesen Wert haben Sie entweder selber errechnet, oder Sie haben die Prognose aus dem Angebot eines Solarteurs erhalten. Mit welchen Jahreserträgen in Euro können Sie rechnen? Wurde die Anlage noch im Jahr 2008 in Betrieb genommen und wir gehen davon aus, dass es sich um eine Gebäudeanlage handelt, dann bekommen wir pro eingespeiste kWh 46,75 ct, das heißt hochgerechnet auf ein Jahr 1.000 x 46,75 ct pro kWp = 46.750 ct = 467,50 €.

Jetzt müssen wir diesen Betrag nur noch mit der tatsächlichen Generatorleistung multiplizieren, und wir haben das Ergebnis. Gehen wir davon aus, dass wir eine Anlage mit 8,0 kWp installieren lassen, dann sieht die Rechnung folgendermaßen aus:

8,0 kWp x 467,50 €/kWp = 3.740,- € Jahresertrag

Diesen Betrag bekommen wir zuzüglich der Umsatzsteuer (die man leider wieder ans Finanzamt abführen muss) voraussichtlich in einem Jahr vom Energieversorgungsunternehmen überwiesen. Für die Finanzierung ist es dann noch von Vorteil, wenn wir die Monatsrate haben: 3.740,- € / 12 Monate = 311,67 € pro Monat. Mit diesem durchschnittlichen monatlichen Betrag können wir also kalkulieren. Was haben wir jetzt?

  1. Die Anlagenkosten aus dem Angebot.
  2. Unsere monatlichen Erträge vom Energieversorger.

*Hier nochmals die wichtigsten Begriffe: kWh: Abkürzung für Kilowattstunde 1 kWh = 1000 Watt über den Zeitraum von einer Stunde

kWp: Abkürzung für Kilowatt-Peak (Spitzenleistung) Maximal mögliche Leistung unter Normbedingungen (STC = Standard-Test-Conditions) Es handelt sich nicht um die maximal mögliche Leistung einer Photovoltaik-Zelle oder eines Moduls bei höchster Sonneneinstrahlung, sondern wurde zur Vergleichbarkeit von Modulen unter STC geschaffen. Diese kWp-Leistung wird bei einer Modultemperatur von 25°C und einer Einstrahlungsintensität von 1000 W/m2 ermittelt. Im laufenden Betrieb werden im Sommer sehr viel höhere Modultemperaturen erreicht, da die Leistung mit höheren Temperaturen abnimmt wird die kWp-Leistung hier fast nie erreicht. Nur an sonnigen Herbst/Winter/Frühlingstagen mit Minustemperaturen kann dieser Wert überschritten werden.

kWh/kWp: Mit diesem Wert kann man die Erträge verschieden großer Anlagen vergleichen, da sie auf die kWp-Leistung von 1 kWp umgerechnet werden.

Beispiel:

  1. Anlage: Installierte kWp-Leistung = 5 kWp Tagesertrag: 26,5 kWh

  2. Anlage: Installierte kWp-Leistung: = 30 kWp Tagesertrag: 148,2 kWh

Frage: Welche Anlage hat die besseren Erträge erwirtschaftet? Dafür rechnen wir um auf kWh/kWp:

  1. Anlage: 26,5 kWh dividiert durch 5 kWp = 5,3 kWh/kwp.
  2. Anlage: 148,2 kWh dividiert durch 30 kWp = 4,94 kWh/kWp

Anlage 1 hat den höheren kWh/kWp-Wert und ist damit verglichen mit Anlage 2 besser gelaufen, da sie pro installiertem kWp mehr Ertrag erwirtschaftet hat. So lassen sich relativ einfach die verschiedensten Anlagen miteinander vergleichen.*

Welche weiteren Punkte müssen wir in unserer Rentabilitätsberechnung berücksichtigen?

  • Zinsen Die Mehrzahl der PV-Anlagen wird über einen Kredit finanziert. Die dafür benötigten Zinsen bzw. der Zinssatz müssen berücksichtigt werden.

  • Instandhaltungskosten Da eine Photovoltaikanlage keine bewegten Teile hat (ausgenommen nachgeführte Anlagen), halten sich die Instandhaltungskosten in Grenzen. Rücklagen sollten für den Austausch der Wechselrichter gebildet werden.

  • Degradation der Module Die Hersteller von Photovoltaikmodulen geben eine Leistungsgarantie auf ihre Module, z.B. 10 Jahre auf 90% und 20 Jahre auf 80% der Nennleistung. Diese Leistungsminderung sollten wir berücksichtigen. Ich halte einen Wert von 10 % bei einer Nutzungsdauer von 20 Jahren für realistisch. Wer auf 100% Sicherheit setzen will, kann hier auch von dem maximalen Wert von 20% ausgehen, was dann einer Leistungsminderung von 1% im Jahr entspricht. Eine schwierige Entscheidung muss der Anlagenbetreiber von Dünnschichtmodulen treffen. Hier gibt es so gut wie keine Langzeiterfahrungen.

  • Steuerliche Aspekte Die steuerlichen Aspekte sind vielfältig und sehr individuell. Ich kann hier nicht im Detail darauf eingehen. Nur soviel sei gesagt:

    • Die Umsatzsteuer (bzw. umgangssprachlich Mehrwertsteuer) wird vom Finanzamt zurückerstattet, also nie mit Bruttobeträgen rechnen, die Umsatzsteuer ist nur ein durchlaufender Posten. Bei der Finanzierung muss aber die Zeitspanne, bis man die Umsatzsteuer wieder erstattet bekommt berücksichtigt werden. (Der Betrag muss zwischenfinanziert werden)

    • Alle Kosten, die im direkten Zusammenhang mit der Photovoltaikanlage entstehen können beim Finanzamt abgesetzt werden. Auch bekommt man für diese Ausgaben, wie z.B. für Reinigungsgeräte oder Gerätschaften zum Entfernen des Schnees ebenfalls die Umsatzsteuer zurückerstattet.

    • Einnahmen durch die Einspeisevergütung müssen versteuert werden.

    • Vom Energieversorger erhält man die Einspeisevergütung + Umsatzsteuer. Diese Umsatzsteuer muss wieder an das Finanzamt erstattet werden.

    • Das Anmelden eines Gewerbes ist heutzutage im Normalfall für kleine bis mittelgroße Anlagen nicht notwendig. Dies wird aber von Gemeinde zu Gemeinde höchst unterschiedlich geregelt. Während bei manchen Gemeinden eine Gewerbeanmeldung erst ab einer PV-Leistung von 30 kWp eine Anmeldung gefordert wird, gibt es andere Orte, bei denen man schon ab einer Leistung von 3 kWp gezwungen wird, eine Gewerbe anzumelden. Gewerbesteuer fällt allerdings erst an, wenn ein Jahresertrag von EUR 24.500,- überschritten wird. Es kann von Nachteil sein, ein Gewerbe anzumelden, sei es wegen den Gewerbeanmeldungskosten, zusätzlichen Müllgebühren (Einspruch erheben! Womit verursacht eine Photovoltaikanlage zusätzlichen Müll? Sogar das einmalig anfallende Verpackungsmaterial muss der Spediteur wieder mitnehmen!) oder Zahlungen an die IHK. Bei diesem Punkt sind aber viele Ansprechpartner bei Finanzämtern und Gemeinden schlichtweg überfordert und verlangen eine Gewerbeanmeldung. Hier hilft nur sich eingehend zu informieren und evtl. ebenfalls Einspruch zu erheben.

      Bürokratieabbau: Gewerbeanmeldung für Eigennutzung entfällt

      Das immer wieder kontrovers diskutierte Thema Gewerbeanmeldung für Photovoltaikanlagen scheint jetzt endlich geklärt. Bisher hat jedes Landratsamt aufgrund einer fehlenden einheitlichen Regelung die Grenze, ab welcher Anlagenleistung ein Gewerbe angemeldet werden muss unterschiedlich ausgelegt. Im Bund-Länder-Ausschuss "Gewerberecht" wurde Mitte Juni 2010 festgestellt, dass beim Betrieb einer Photovoltaikanlage auf dem Dach eines selbst genutzten Gebäudes keine Tätigkeit vorliegt, die eine gewerberechtliche Überwachungsbedürftigkeit auslöst. Somit ist auch keine Gewerbeanmeldung mehr erforderlich. Eine Gewerbeanmeldung ist aber weiterhin durchzuführen, wenn größere Projekte wie beispielsweise Anlagen auf Freigeländen oder auf fremden Dächern realisiert werden. Bestehende Gewerbeanzeigen für Photovoltaikanlagenbetreiber können beibehalten werden. Wer das Gewerbe aber "loswerden" möchte kann eine kostenpflichtige Abmeldung vornehmen. Nicht betroffen ist von dieser neuen Regelung die steuerrechtliche Beurteilung von PV-Anlagen. Diese Meldung hat das Landratsamt Zollernalbkreis über die lokale Presse veröffentlicht. Damit dürfte zumindest in meiner Region alles klar sein. Bleibt nur zu hoffen, dass sich diese Regelung auch bei allen Mitarbeitern der anderen Landratsämter herumspricht. Falls es Probleme gibt, sollte auf die Regelung verwiesen werden.

      Update 26.07.2010: Nachdem ich im Internet keine Quellenangabe zu der im Zollern-Alb-Kurier veröffentlichten Meldung finden konnte, habe ich heute mit dem zuständigen Beamten auf dem Landratsamt in Balingen telefoniert. Dieser hat mir sehr zuvorkommend die Vorgehensweise erklärt: Die zuständigen Behörden werden vom Ministerium über den Beschluß im Bund-Länder-Ausschuss informiert. Eine offizielle Mitteilung über die Beschlüsse, die dort gefasst wurden wird in der Zeitschrift "Gewerbearchiv" veröffentlicht. Diese Zeitschrift muss abonniert werden und es ist nicht sicher, wann der Text veröffentlicht wird. Hier habe ich aber ein offizielles Schreiben des Ministeriums für Wirtschaft, Mittelstand und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen an die Bezirksregierungen, in dem der Sachverhalt der "Gewerblichen Behandlung von Photovoltaikanlagen" verdeutlicht wird.

  • Versicherungskosten Jahresbeiträge für eine Photovoltaikversicherung und evtl. Betreiberhaftpflichtversicherung Details siehe unter dem Punkt Versicherungen


Rentabilitätsberechnung - Berechnung der Rentabilität bzw. Rendite einer PV-Anlage:

Nachdem wir alle relevanten Daten zusammengetragen haben, können wir mit der Berechnung starten. Wir müssen uns jetzt nicht durch endlose Berechnungsformeln quälen und den Taschenrechner hervorziehen, für die Rentabilitätsberechnung gibt es eine Vielzahl von Möglichkeiten, dies direkt im Internet, oder nach Herunterladen von Excel-Sheets automatisch berechnen zu lassen.

Renditerechner Photovoltaik - Solarrechner:

Folgende Adressen sind empfehlenswert:

  • LEL Photovoltaikrechnerder Landesanstalt für Entwicklung der Landwirtschaft und der ländlichen Räume: Rentabilitätsberechnung mit LEL-Rechner

  • Renditerechner der Stiftung Warentest: Rendite berechnen mit Stiftung-Warentest-Rechner

  • Rechner von Photovoltaik-Profit: Rendite Photovoltaik-profit Der LEL-Rechner besitzt die umfangreichsten Berechnungsmöglichkeiten und ist mein Favorit. Bei diesem Excel-Sheet kann man alle erdenklichen Kombinationen von Finanzierungsszenarien ausrechnen lassen. Entweder nur Eigenkapital, eine Aufsplittung Eigenkapital/Fremdkapital, oder es können bis zu drei unterschiedliche Kredite mit unterschiedlichen Zinssätzen und Laufzeiten berücksichtigt werden. Auch die Berechnung von endfälligen Darlehen ist möglich. Alle Vergütungssätze für die vergangenen und zukünftigen Jahre (soweit bekannt) sind beinhaltet und werden automatisch nach Eingabe der Anlagendaten ausgewählt. Die anfallenden bzw. angenommenen Kosten können wahlweise als prozentualer Anteil der Gesamtkosten oder als absoluter jährlicher Betrag eingegeben werden. Wer es ganz genau wissen möchte, kann sogar noch seine Arbeitszeit, die für die Wartung oder Beaufsichtigung der Anlage benötigt ist berücksichtigen lassen (Wer's braucht...) Die Verzinsung des Kapitals nach der Methode "Interner Zinsfuß" wird berechnet. Alternativ kann man sich ausrechnen lassen, was für eine Verzinsung man hätte, wenn man die Anlage ohne Fremdmittel anschaffen würde oder das tatsächlich so vollzogen hat. Die Ergebnisse werden in anschaulichen Balkendiagrammen dargestellt und lassen eigentlich kaum eine Frage offen. Als Bonbon gibt es noch ein paar Informationen über die Verteilung der Globalstrahlung über das Jahr bzw. standortbezogen und Hilfestellungen zur Ertragsabschätzung einer Photovoltaikanlage.



Rentabilitätsberechnung - Rentabilität - Rendite der Anlage High-Light:

Wie könnte eine Rentabilitätsberechnung für die Anlage High-Light aussehen. Für die Finanzdaten verwende ich nicht die tatsächlichen, sondern fiktive Daten.

Ausgangsdaten:

  • Anlagengröße: 10,08 kWp
  • Nutzungsdauer: 20 Jahre
  • Standort: Stuttgart (wird nur für die Anzeige der durchschnittlichen Einstrahlung verwendet, ansonsten irrelevant.)
  • Herstellungskosten gesamt (netto): € 43.344,-
  • jährlicher erwarteter Stromertrag laut PVGIS: 1.018 kWh/kWp
  • Alterung der Module: 0,5% pro Jahr
  • Monat der Inbetriebnahme: 11
  • Darlehen 1: € 43.344,- , Effektivzins 5%, Annuität 10%, keine tilgungsfreie Jahre
  • Anlagentyp: Dachanlage
  • Jahr der Inbetriebnahme: 2007
  • Wartung und Reparatur: € 250,-/Jahr
  • Versicherung: € 100,-/Jahr

Diese Daten geben wir in den LEL-Rechner ein und bekommen als Resultat die Liquiditätsvorschau vor Steuern:

(Zum Vergrößern bitte auf das Bild klicken)

Rentabilitätsberechnung Vorschau Liquidität

Wer möchte, kann hier noch oben in der Tabelle den Guthabenzinssatz sowie den Dispo-Kreditzinssatz eingeben. Bei der Darlehensart kann man entweder R=Ratendarlehen, oder A=Annuitätendarlehen auswählen. Wir wählen das Annuitätendarlehen aus, wenn wir in der Laufzeit des Kredites flexibel sind. Sollte jetzt das Girokonto ins Minus gehen, so verringern wir unsere Annuität, die momentan auf 10% eingestellt ist. Die Höhe der Annuität sagt aus, wie viel vom Gesamtkredit wir jährlich für Zinsen und Tilgung aufbringen möchten oder können. Sind wir also sehr weit im Plus auf dem Girokonto, können wir die Annuität erhöhen, zahlen den Kredit schneller ab und müssen weniger Zinsen zahlen. Sind wir zu weit im Minus, verringern wir die Annuität und passen auf, dass jeden Monat bzw. jedes Jahr noch etwas Geld übrig bleibt und wir nicht zusätzlich teure Girokontozinsen zahlen müssen. Sollte das Girokonto aber nach Ablauf der 20 Jahre immer noch im Minus stehen, sollte man sich ernsthafte Gedanken über die Rentabilität der Anlage machen.

(Zum Vergrößern bitte auf das Bild klicken)

LBW-Rechner Verlauf Liquidität - Rendite - PV Anlage

Anhand des Liquiditätsverlaufes sehen wir das Ergebnis noch schön grafisch aufbereitet. Die Anlage High-Light wäre also im Verlauf des 14. Jahres abbezahlt und danach können Erträge auf das Konto fließen. Aber aufgepasst, alle Angaben sind ohne Betrachtung der Steuer!

Die Anlage hat im ersten Betriebsjahr mit 1223 kWh/kWp das von PVGIS ermittelte Ziel von 1.018 kWh/kWp bei weitem übertroffen. Das bedeutet, dass jährlich 205 kWh x 10,08 kWp x 0,4921 € = 1.017,- € zusätzlich erwirtschaftet werden (vorausgesetzt das Wetter macht mit....) Das sind dann immerhin monatlich 85,- €, die entweder zur zusätzlichen Tilgung, als Rücklage oder einfach für die Anschaffung sonstiger Sachen verwendet werden können.

Eigenkapital:

Sehr schön kann man auch ausrechnen, wie sich das Ergebnis darstellt, wenn man über genug Eigenkapital verfügt. In diesem Fall muss nur der Darlehensbetrag unter Finanzierung auf 0 gesetzt werden. Wichtig ist, bei der Liquiditätsvorschau einen Guthabenzins einzugeben, da sich das erwirtschaftete Geld verzinsen soll und ein Vergleich zu einer herkömmlichen Anlageform möglich sein soll. Wenn wir dort einen Zinssatz von 4,5% eingeben, kommen wir nach 20 Jahren auf den stolzen Endbetrag von 146.181 €, was einer Eigenkapitalverzinsung von 6,27% entspricht. Sollte die Anlage weiterhin besser laufen als prognostiziert, also bei 1.200 kWh/kWp anstatt 1.018 kWh/kWp dann läge die Eigenkapitalverzinsung sogar bei 7,1%.

Betrachtung nach Steuern:

Hier hatte ich noch einen Link zu einem Rechner drin, der versucht hat die Steuer mit zu berücksichtigen. Inzwischen ist die steuerliche Betrachtung aber entfernt worden. Unser Steuerrecht ist so kompliziert, dass jeder Fall separat betrachtet werden muss und eine automatische Berechnung einfach nicht möglich ist. Hier hilft dann nur noch ein Steuerberater.