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So berechnen Sie die Umsatzsteuer für Ihren Eigenverbrauch

Dieser Artikel ist nur für Anlagenbetreiber relevant, die Anspruch auf die Vergütung von Eigenverbrauch haben. Anlagenbetreiber, die ihre Anlage zwischen 2009 und Ende März 2012 in Betrieb genommen haben konnten die Eigenverbrauchsregelung in Anspruch nehmen. Weiterlesen

Da sich bei vielen Betreibern vor allem 2009 und 2010 aufgrund der niedrigeren Strompreise die Eigenverbrauchsregelung noch nicht lohnte, wurde diese anfangs kaum angewandt. Umso mehr sich der Strompreis in kaum erdenkliche Höhen schraubt, desto eher lohnt sich aber die nachträgliche Umrüstung der bestehenden PV-Anlage auf Eigenverbrauch. Die nachträgliche Umrüstung ist jederzeit möglich, es gelten nach wie vor die Vergütungssätze, auch für den Eigenverbrauch zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme. Daher ist dieser Artikel zur Berechnung der Umsatzsteuer nach wie vor aktuell.

Die Umsatzsteuerregelung für den eigen verbrauchten Solarstrom ist alles andere als leicht verständlich. Bevor ich diesen Artikel geschrieben habe, musste ich als Steuerlaie erst einmal lange Zeit recherchieren und rechnen bis mir der Kopf qualmte. Letztendlich habe ich es aber, denke ich zumindest, auf die Reihe gebracht. (Und das alles, obwohl ich selber keinen Anspruch auf Eigenverbrauch habe!)

  • Beispiel für Inbetriebnahme 2010: Der Photovoltaikanlagenbetreiber bekommt vom Netzbetreiber die Umsatzsteuer für den gesamten erzeugten Solarstrom auf der Bemessungsgrundlage von 0,3914 Euro/kWh (bis Juni 2010). Dabei spielt es keine Rolle, ob der Strom ins Netz eingespeist wurde oder selbst verbraucht wurde.
  • Die Umsatzsteuer des selbst verbrauchten Solarstroms wird wiederum dem Anlagenbetreiber vom Netzbetreiber in Rechnung gestellt. Bemessungsgrundlage hierfür sind 0,1639 Euro/kWh, also 19% davon = 0,0311 Euro/kWh. (0,3914 Euro/kWh für den eingespeisten Strom abzüglich 0,2276 Euro/kWh für den Ausgleich des Eigenverbrauchs)

Immer noch nicht klar? So ging es mir auch! Sie müssen sich jetzt nicht selber mit den ganzen Berechnungen herumschlagen, ich habe einen Onlinerechner entwickelt, welcher Ihnen die komplizierten Berechnungen abnimmt. Dennoch ist es ratsam, sich die Beispielrechnung genauer anzuschauen oder einen Fachbetrieb um Rat zu fragen.

Beispielrechnung für Eigenverbrauch bis Ende Juni 2010

Versuchen wir es anhand einer Beispielrechnung für die Anlage High-Light. Die Anlage High-Light hat zwar keinen Anspruch auf Eigenverbrauch, da sie bereits Ende 2007 ans Netz ging, aber nehmen wir mal an, die Anlage wäre Anfang 2010 mit der Eigenverbrauchsregelung in Betrieb gegangen:

  • Angenommene Generatorleistung: 10 kWp
  • Angenommene jährliche Stromerzeugung gesamt: 10.000 kWh
  • Angenommener jährlicher Eigenverbrauch: 2.000 kWh
  • Berechnung Eigenverbrauch (netto) 2.000 kWh x 0,2275 Euro/kWh = 455,- Euro Dieser Betrag wird vom Netzbetreiber an den Anlagenbetreiber gezahlt
  • Berechnung Netzeinspeisung (netto) 8.000 kWh x 0,3914 Euro/kWh = 3.131,20 Euro Dieser Betrag wird vom Netzbetreiber an den Anlagenbetreiber gezahlt
  • Berechnung der Umsatzsteuer 2.000 kWh + 8.000 kWh = 10.000 kWh 10.000 kWh x 0,3914 Euro/kWh x 19% = 743,66 Euro Dieser Umsatzsteuerbetrag wird vom Netzbetreiber an den Anlagenbetreiber gezahlt
  • Gesamtabrechnung vom Anlagenbetreiber an den Netzbetreiber Nettovergütung aus 1.): 455,- Euro Nettovergütung aus 2.): + 3.131,20 Umsatzsteuer aus 3.): + 743,66 Gesamtüberweisungsbetrag: 4.329,86 Euro
  • Rechnung über die Umsatzsteuer vom Netzbetreiber an den Anlagenbetreiber: 2.000 kWh x 0,1639 Euro/kWh x 19% = 62,28 Euro

Was ist noch zu beachten?

  • Eigenverbrauch ist nur möglich, solange die PV-Anlage Strom generiert. Daher habe ich den Eigenverbrauch der Anlage High-Light nur auf 2.000 kWh/Jahr angesetzt, obwohl der Jahresstromverbrauch bei ca. 5.000 kWh liegt. Umso mehr Eigenstrom während der Einspeisephase verbraucht wird, desto höher wird natürlich der Eigenverbrauch. Je höher der Strompreis nach oben geht, desto mehr lohnt es sich, Strom fressende Tätigkeiten in sonnenreiche Tagesstunden zu verlegen. Wenn möglich also Wäsche waschen, trocknen, bügeln, etc. am Tage (aber auch nur wenn die Anlage entsprechend einspeist!) erledigen. Geht natürlich die Hausfrau oder der Hausmann am Tage seiner geregelten Arbeit nach, ist das nicht so einfach zu bewerkstelligen.
  • Miete für Extra-Zähler in der Kalkulation berücksichtigen, falls kein eigener Zähler zum Einsatz kommt.
  • Aufgepasst: Es gibt Verbrauchsmengengestaffelte Strompreise. Wenn Sie Ihren Solarstrom selber verbrauchen, wird sich die Abnahmemenge von Ihrem Energieversorger entsprechend verringern und Sie müssen womöglich für den restlichen Strom aus dem Netz mehr bezahlen. Dies müssen Sie in Ihrer Kalkulation berücksichtigen.
  • Für Anlagen, die nach dem 01.07.2010 in Betrieb gegangen sind, kann die Beispielrechnung mit den gesplitteten Vergütungssätzen für den Eigenverbrauch übernommen werden. Sie müssen sich nur noch im Klaren darüber sein, ob Sie weniger oder mehr als 30% des erzeugten Solarstroms selber verwenden können