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Tipps für die Wahl des richtigen Zählers

Diese Stromzähler benötigt man für den Eigenverbrauch

Wenn die Eigenverbrauchsregelung in Anspruch genommen wird ist es wichtig zu wissen, dass diese genauestens dokumentiert sein muss, nämlich indirekt durch den zusätzlichen Einbau von einem PV Stromzähler für den erzeugten Solarstrom der Photovoltaikanlage. "Wie jetzt?", wird sich der eine oder andere fragen, der bereits eine PV-Anlage in Betrieb hat, "den habe ich doch bereits!" Das ist zwar korrekt, wenn aber der erzeugte Solarstrom ganz oder zum Teil selber verbraucht wird, wird nicht mehr alles komplett ins Netz eingespeist, sondern nur die Differenz aus dem erzeugten und dem selbst verbrauchten Solarstrom. Um diese Differenz zu ermitteln, ist eben der zusätzliche Zähler notwendig. Somit müssten drei Zähler zum Einsatz kommen:

  • Der normale Bezugsszähler für den Strom aus dem Versorgungsnetz
  • Der Einspeisezähler für den ins Netz eingespeisten Solarstrom
  • Der Ertragszähler (PV-Zähler) für den gesamten produzierten Solarstrom

Für den Anschluss der erforderlichen Stromzähler gibt es eine Richtlinie, nämlich die "Technischen Anschlußbedingungen (TAB) 2007 für den Anschluss an das Niederspannungsnetz" des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) inkl. einer Ergänzung vom Oktober 2010.

Option Zweirichtungszähler

Gemäß diesen Richtlinien sollten "vorzugsweise" die beiden ersten Zähler durch einen Zweirichtungszähler zusammengefasst werden. In diesem Zweirichtungszähler sind zwei separate Zählwerke integriert, die zum einen den aus dem öffentlichen Netz bezogenen Verbrauchsstrom, wie auch den eingespeisten Solarstrom messen. Von Vorteil ist dieser Zweirichtungszähler, da er weniger Platz im Zählerkasten beansprucht. Von Nachteil ist, dass dieser Zähler nur durch den Netzbetreiber gestellt werden darf, da er die Hoheit über den Zähler für den aus dem Netz bezogenen Strom besitzt. Außerdem stellt einem der Netzbetreiber meistens noch eine zusätzliche Meßgebühr in Rechnung. Wichtig ist, dass beide Zähler eine Rücklaufsperre besitzen, weil der Strom in beide Richtungen fliesst. Die Vor- und Nachteile muss jeder Anlagenbetreiber selber gegeneinander abwägen. Die Kosten für die Bereitstellung eines Zählers weichen je nach Netzbetreiber sehr stark voneinander ab.

Die Phasenproblematik

Eine immer wieder gestellte Frage: Wenn ich nur auf einer oder zwei Phasen einspeise, da ich nur einen oder zwei einphasig einspeisende Wechselrichter habe, kann ich dann überhaupt den gesamten Eigenverbrauch nutzen? Diese Frage wird tatsächlich immer und immer wieder gestellt und bis vor kurzem war auch ich etwas ratlos, wie mit diesem Thema umzugehen ist. Ich habe aber weiterhin versucht, Informationen zu sammeln und inzwischen sehe ich etwas klarer. Um die Thematik etwas deutlicher darzustellen, habe ich zwei Grafiken erstellt.

1) Einphasige Einspeisung - einphasiger Verbrauch

In der ersten Grafik ist ein Haushalt dargestellt, bei der die PV-Anlage einphasig einspeist und auch die Verbraucher im Haus nur über eine Phase laufen. Hier ist alles recht eindeutig.

Eigenverbrauch einphasig

Fall 1

Es ist Nacht, die PV-Anlage generiert keinen Solarstrom. Die Waschmaschine ist im Stand-By-Betrieb und verbraucht 1 kWh

  • Der PV-Zähler steht still
  • Ebenso der Einspeisezähler.
  • Lediglich der Bezugszähler summiert den in der Nacht benötigten Strom von 1 kWh auf. Es ist also alles so, als wenn gar keine Anlage existieren würde.

Fall 2

Es ist morgens, zwischen 8:00 Uhr und 9:00 Uhr. Die PV-Anlage erzeugt beispielsweise 2 kWh. Die ganze Familie ist auf den Beinen und verbraucht in derselben Zeit 3 kWh. 1 kWh für den Toaster (ist nur ein Beispiel!) und 2 kWh für die Waschmaschine. Wie sieht es mit den Zählern aus?

  • Der PV-Zähler zählt die von der Solaranlage in dem Zeitraum erzeugten 2 kWh
  • Der Einspeisezähler zählt nichts, da 1 kWh mehr verbraucht als erzeugt wurde.
  • Der Bezugszähler zählt 1 kWh, nämlich genau die eine, die mehr verbraucht wurde als die PV-Anlage erzeugt hat.

Fall 3

Es ist nachmittag, zwischen 14:00 Uhr und 15:00 Uhr. Die Anlage erzeugt 4 kWh, die Familie ist aus dem Haus, es wird nur 1 kWh verbraucht.

  • Der PV-Zähler zählt die erzeugten 4 kWh
  • Der Einspeisezähler zählt die Differenz aus erzeugtem Solarstrom und verbrauchtem Strom, also 4 kWh minus 1 kWh = 3 kWh
  • Der Bezugszähler zählt nichts, der gesamte Stromverbrauch konnte durch die Anlage abgedeckt werden.

2) Einphasige Einspeisung - mehrphasiger Verbrauch - Zähler zählt nur phasenweise

Jetzt kommt aber der Normalfall, nämlich dass die Verbraucher an drei verschiedenen Phasen angeschlossen sind, während die Solarstromanlage nur an einer oder an zwei Phasen angeschlossen ist. Wie sieht die Rechnung jetzt aus? Hier gibt es zwei Varianten. Bei der einen Variante zählen der Einspeisezähler und der Bezugszähler nur phasenweise, bei der zweiten Variante werden jedoch die Beträge saldiert, also gegeneinander aufgerechnet.

Eigenverbrauch mehrphasig

Variante 1: Der Einspeisezähler misst nur Phasen, in denen Strom erzeugt wird, der Bezugszähler misst nur Phasen in denen Strom verbraucht wird.

Fall 1 (kein Unterschied zu oben)

Es ist Nacht, die PV-Anlage generiert keinen Solarstrom. Die Waschmaschine ist im Stand-By-Betrieb und verbraucht 1 kWh

  • Der PV-Zähler steht still
  • Ebenso der Einspeisezähler.
  • Lediglich der Bezugszähler summiert den in der Nacht benötigten Strom von 1 kWh auf. Es ist also alles so, als wenn gar keine Anlage existieren würde.

Fall 2

Es ist morgens, zwischen 8:00 Uhr und 9:00 Uhr. Die PV-Anlage erzeugt 2 kWh. Die ganze Familie ist auf den Beinen und verbraucht in derselben Zeit 3 kWh. 1 kWh für den Toaster und 2 kWh für die Waschmaschine. Der Toaster hängt an derselben Phase wie die PV-Anlage. Wie sieht es mit den Zählern aus?

  • Der PV-Zähler zählt die erzeugten 2 kWh
  • Der Einspeisezähler zählt 1 kWh, da der Toaster auf derselben Phase lediglich 1 kWh verbraucht hat. Die 2 kWh für die Waschmaschine auf der anderen Phase werden nicht berücksichtigt.
  • Der Bezugszähler zählt 2 kWh, nämlich genau die 2 kWh, die die Waschmaschine benötigt hat.

Fall 3

Es ist nachmittag, zwischen 14:00 Uhr und 15:00 Uhr. Die Anlage erzeugt 4 kWh, die Familie ist aus dem Haus, es wird nur 1 kWh für die Waschmaschine im Standby-Betrieb benötigt.

  • Der PV-Zähler zählt die erzeugten 4 kWh
  • Der Einspeisezähler zählt ebenfalls 4 kWh, die Waschmaschine hängt ja an der anderen Phase.
  • Der Bezugszähler zählt 1 kWh, ebenfalls von der Waschmaschine.

Tagessummen

  • PV-Zähler: 6 kWh
  • Einspeisezähler: 5 kWh
  • Bezugszähler: 4 kWh
  • Eigenverbrauch (PV-Zähler abzüglich Einspeisezähler): 1 kWh

3) Einphasige Einspeisung - mehrphasiger Verbrauch - Zähler verrechnen die Phasen miteinander

Variante 2: Der Einspeisezähler wie auch der Bezugszähler verrechnen die Phasen miteinander.

Fall 1 (kein Unterschied zu oben)

Es ist Nacht, die PV-Anlage generiert keinen Solarstrom. Die Waschmaschine ist im Stand-By-Betrieb und verbraucht 1 kWh

  • Der PV-Zähler steht still
  • Ebenso der Einspeisezähler.
  • Lediglich der Bezugszähler summiert den in der Nacht benötigten Strom von 1 kWh auf. Es ist also alles so, als wenn gar keine Anlage existieren würde.

Fall 2

Es ist morgens, zwischen 8:00 Uhr und 9:00 Uhr. Die PV-Anlage erzeugt 2 kWh. Die ganze Familie ist auf den Beinen und verbraucht in derselben Zeit 3 kWh. 1 kWh für den Toaster und 2 kWh für die Waschmaschine. Der Toaster hängt an derselben Phase wie die PV-Anlage. Wie sieht es mit den Zählern aus?

  • Der PV-Zähler zählt die erzeugten 2 kWh
  • Der Einspeisezähler zählt nichts, da 1 kWh vom Toaster und die 2 kWh für die Waschmaschine zusammengezählt werden. Es wird also mehr verbraucht, als die Anlage erzeugt.
  • Der Bezugszähler zählt 1 kWh, nämlich die Differenz aus verbrauchtem Strom und erzeugtem Strom..

Fall 3

Es ist nachmittag, zwischen 14:00 Uhr und 15:00 Uhr. Die Anlage erzeugt 4 kWh, die Familie ist aus dem Haus, es wird nur 1 kWh für die Waschmaschine im Standby-Betrieb benötigt.

  • Der PV-Zähler zählt die erzeugten 4 kWh
  • Der Einspeisezähler zählt 3 kWh, es ist egal, dass die Waschmaschine mit einem Verbrauch von 1 kWh an der anderen Phase hängt.
  • Der Bezugszähler zählt nichts, es wurde mehr Strom erzeugt als verbraucht.

Tagessummen

  • PV-Zähler: 6 kWh
  • Einspeisezähler: 3 kWh
  • Bezugszähler: 2 kWh
  • Eigenverbrauch (PV-Zähler abzüglich Einspeisezähler): 3 kWh

Resultat: Werden die erzeugten und verbrauchten kWh miteinander verrechnet und alle Phasen berücksichtigt, wird der Eigenverbrauch korrekt und zum Vorteil des Betreibers ermittelt. Es kommt noch ein weiterer Punkt hinzu. Selbst wenn die PV-Anlage dreiphasig einspeist und es werden keine saldierenden Zähler eingebaut, fällt die Rechnung zu Ungunsten des Betreibers aus. Nämlich in dem Fall, wenn große Verbraucher nur an eine Phase angeschlossen sind und die PV-Anlage auf dieser einen Phase aber weniger produziert, an allen drei Phasen hätte es aber gereicht, um den Verbrauch abzudecken.

Wie erreiche ich die korrekte Abrechnung und welche Zähler müssen eingebaut werden?

Am einfachsten ist die Lösung, wenn bisher übliche Dreiphasen-Ferraris-Zähler eingebaut werden. Dieser Zähler summiert die Leistungsflüsse aller drei Phasen, indem aus den drei Phasenströmen und -spannungen elektromagnetisch ein Drehmoment erzeugt und auf die Zählerscheibe übertragen wird. Die Anzahl der Umdrehungen der Scheibe wird dann auf ein mechanisches Zählwerk übertragen. Wo liegt dann das Problem, wenn mit dem Einsatz von Ferraris-Zählern alles funktioniert? Seit Anfang 2010 müssen nach dem Energiewirtschaftsgesetz in allen Neubauten und auch bei Modernisierungen elektronische Zähler eingebaut werden.

Über die Jahre sollen somit alle mechanischen Zähler durch elektronische Zähler ersetzt werden. Diese neuen Zähler haben die Möglichkeit, über Register alle Informationen wie Wirkleistung oder Wirkenergie phasenweise abzuspeichern. Für einen normalen Haushalt ist das ja von Vorteil, weil man so detaillierte Informationen über Verbräuche an den einzelnen Phasen erhält. Für den PV-Betreiber, der den Eigenverbrauch nutzt ist es aber kontraproduktiv. Wer also einen elektronischen Zähler installiert bekommt, sollte sich auf jeden Fall vergewissern, dass dieser Zähler saldierend über alle Phasen zählt. Oftmals gibt es verschiedene Einstellungsmöglichkeiten für diese Zähler, hier sollte dann der Modus "wie Ferraris-Zähler" eingestellt sein.

Rechtliche Seite der Zählerwahl

Hier hat der Gesetzgeber leider geschlafen. Nach § 25 des Eichgesetzes, Fortbestehen von Eichpflichten, ist es lediglich vorgeschrieben, dass "geeichte" Messgeräte eingesetzt werden.

"Es ist verboten, 1. Meßgeräte zur Bestimmung... der thermischen oder elektrischen Energie, der thermischen oder elektrischen Leistung .... ungeeicht im geschäftlichen Verkehr zu verwenden oder so bereitzuhalten, dass sie ohne besondere Vorbereitung in Gebrauch genommen werden können."

In Anlage 20 der Eichordnung werden die Anforderungen an Elektrizitätszähler aufgeführt. Hier wird aber unter anderem nur spezifiziert, in welchen zulässigen Toleranzen der Zähler arbeiten darf, nicht aber wie er zu diesem Ergebnis kommt. Damit ist rein rechtlich gesehen die Zählweise, die die Phasen getrennt ermittelt auch möglich. Leider geht auch das EEG nicht weiter auf dieses Thema ein. Wenn sich der Netzbetreiber also nach erfolgter Installation eines elektronischen Zählers, der nicht saldiert weigert, diesen auszutauschen hat man unter Umständen schlechte Karten. Daher ist es umso wichtiger, diesen Punkt bereits vorab mit dem Netzbetreiber abzuklären!