Von Eigenverbrauch bzw. Selbstverbrauch bei PV-Anlagen spricht man, wenn der generierte Solarstrom nicht ausschließlich in das Stromnetz eingespeist wird, sondern auch vollständig oder zum Teil selbst genutzt wird. Das EEG wurde mehrmals den Gegebenheiten angepasst, daher muss man zwischen den jeweiligen Zeiträumen unterscheiden.
- PV-Anlagen, die vor 2009 in Betrieb genommen wurden
- Photovoltaikanlagen, die zwischen 2009 und Ende März 2012 in Betrieb genommen wurden
- Solaranlagen, die ab dem 01.04.2012 in Betrieb genommen wurden oder werden
Eigenverbrauch von 2009 bis heute
1. Photovoltaikanlagen mit Inbetriebnahmedatum vor dem Jahr 2009
Für Anlagen, die vor dem Jahr 2009 installiert wurden war Eigenverbrauch kein Thema. Die Vergütungssätze waren wesentlich höher als die Stromkosten und der Eigenverbrauch wurde auch nicht in irgend einer Art und Weise vergütet. Rein theoretisch kann aber auch ein solcher Anlagenbetreiber auf Eigenverbrauch umsteigen. Eine kleine Überschlagsrechnung soll verdeutlichen, ab wann dieser Gedankengang zur Realität werden könnte:
Einspeisevergütung 2008 für Anlagen bis 30 kWp: 46,75 Ct/kWh Strompreis 2013: ca. 25 Ct/kWh
Bei einer durchschnittlichen Strompreiserhöhung von 5% pro Jahr werden wir erst in ca. 12 bis 13 Jahren an einen Punkt kommen, bei dem sich eine Umstellung auf Eigenverbrauch rechnen könnte. Die Entscheidung wird auch wesentlich davon abhängen, wie die Regelung für PV-Anlagen nach Ablauf des 20-jährigen Vergütungszeitraumes gestaltet wird.
2. Photovoltaikanlagen mit Inbetriebnahmedatum zwischen 2009 und Ende März 2012
Seit dem Jahr 2009 kann der erzeugte Strom bei Anlagen bis 30 kWp (ab 01.07.2010 bis 500 kWp) teilweise oder vollständig zum Eigenverbrauch bzw. Selbstverbrauch verwendet werden. Das gilt auch rückwirkend für bereits installierte PV-Anlagen, daher schreibe ich nicht in der Vergangenheitsform. Der nicht eigen verbrauchte Solarstrom wird weiterhin zu dem normalen Vergütungssatz in das öffentliche Netz eingespeist, für den eigen genutzten Strom gibt es eine zusätzliche Eigenverbrauchsvergütung. Selbst genutzter Strom muss dabei in unmittelbarer Nähe der Anlage selbst oder von Dritten (z.B. Mieter) verbraucht werden.
2009 hatten nicht sehr viele Neu-Anlagenbetreiber von der Regelung Gebrauch gemacht. Der Grund dafür ist relativ einfach zu erklären: Es hat sich nicht gelohnt. Erst ab einem Strombezugspreis von ca. 21,42 Ct/kWh inkl. MwSt beziehungsweise 18 Ct/kWh ohne MwSt ist man in die Pluszahlen gekommen. Ab dem Jahr 2010 sah das schon vollkommen anders aus. Einerseits hatten die Energieversorgungsunternehmen die Strompreise nicht unerheblich angehoben, andererseits wurde es wirtschaftlich interessanter durch die geänderten Vergütungssätze. Inzwischen ist der Strompreis so stark gestiegen, dass auch Anlagen aus dem Jahr 2009 unabhängig von der Umsatzsteuerregelung vom Eigenverbrauch profitieren. Bevor Sie aber aufgrund hoher Strompreise auf Eigenverbrauch umstellen, sollten Sie zuerst prüfen, ob Sie durch einen Anbieterwechsel den Strombezugspreis senken können. Ebenso benötigen Sie bei Eigenverbrauch einen gesonderten Stromzähler.
Ab Juli 2010 wurde der Vergütungssatz für den Eigenverbrauch noch gesplittet. Eigenverbrauchsquoten über 30% werden dadurch höher vergütet. Damit wurde bzw. wird der Eigenverbrauch noch stärker gefördert. Ich greife schon einmal vor und verweise auf meinen Eigenverbrauchsrechner. Mit Hilfe dieses Tools können Sie alle Konstellationen seit Einführung des Eigenverbrauchs für Ihre eigene Anlage berechnen.
3. Photovoltaikanlagen mit Inbetriebnahmedatum ab April 2012
Zum 01.04.2012 wurde die Eigenverbrauchsvergütung im EEG 2012 gestrichen, da die Stromkosten mittlerweile die Einspeisevergütung übersteigen. Damit rentiert sich jede kWh, die selbst verbraucht wird, mehr als wenn diese ins Netz eingespeist wird. Sie können sich mit dem Solarrechner einen Überblick verschaffen, wieviele Kilowattstunden Sie mit einer Photovoltaikanlage erzeugen können. Wenn Sie heute oder in Zukunft eine neue Photovoltaikanlage bauen wollen, sprechen Sie den Fachbetrieb direkt auf den Eigenverbrauch an. Er wird Sie in diesem Zuge auch über einen Stromspeicher beraten. Mit unserem Anfrageformular können Sie direkt und unverbindlich Fachbetriebe aus Ihrer Region kontaktieren für ein Angebot. Bleiben Sie aber skeptisch, wenn Ihnen zu hohe Eigenverbrauchsanteile versprochen werden.
Zwei weitere Punkte haben Einfluß auf das Thema Eigenverbrauch:
- 70%-Regelung für Anlagen bis 30 kWp
- 90%-Regelung für Anlagen zwischen 10 kWp und 1.000 kWp
3.1. 70%-Regelung für Anlagen bis 30 kWp
Die 70%-Regelung gilt ab 01.01.2014, aber auch rückwirkend für Anlagen mit Installationsdatum ab 01.01.2012. Die Regelung besagt, dass die maximale Wirkleistungseinspeisung am Einspeisepunkt auf maximal 70 Prozent der Generatorleistung begrenzt sein muss. Diese 70%-Grenze gilt aber wie gesagt erst ab dem Verknüpfungspunkt zum Stromnetz. Somit darf der Anteil über 70% der Generatorleistung eigenverbraucht werden. Alternativ ist es möglich, die Anlage so auszurüsten, dass sie vom Energieversorger bei Bedarf heruntergeregelt werden kann. Diese Variante ist aber für kleine Anlagen mit vergleichsweise hohen Kosten verbunden.
Da die Frage, ob man die 70%-Regelung und die Lösung mit dem Einspeisemanagement bevorzugen soll immer wieder gestellt wird und auch Solarteure bei Angeboten für neue Anlagen die unterschiedlichsten Aussagen treffen habe ich diesem Thema einen eigenen Beitrag spendiert.
3.2. 90%-Regelung für Anlagen zwischen 10 kWp und 1.000 kWp
Für Anlagen zwischen 10 kWp und 1.000 kWp werden nur noch 90% vergütet, der Rest muss eigenverbraucht, direkt oder über den Netzbetreiber an der Strombörse vermarktet werden. Das gilt für Anlagen, die ab 01.04.12 ans Netz gingen oder gehen. Die Regelung tritt aber erst ab 01.01.2014 in Kraft. Bis dahin werden alle Anlagen zu 100% vergütet. Die Verrechnung erfolgt dabei für die gesamte erzeugte Strommenge und nicht anteilig wie bei der Berechnung der Vergütungshöhe bei Dachanlagen.
Also auch bei diesen Anlagen muss man sich Gedanken über den Eigenverbrauch machen. Eine Vermarktung kommt für Anlagen unter 100 kWp kaum in Frage, bleibt also nur der Weg über den Eigenverbrauch, wenn man nicht auf 10% der Vergütung von vorne herein verzichten möchte. Aber wer will das schon? Auch hier helfen wieder meine Excelfiles. Damit können Sie überschlägig Ihren Eigenverbrauchsanteil sowie die daraus resultierenden Vergütungen bzw. Stromersparnisse berechnen. Informieren Sie sich auch über alle Neuigkeiten der Gesetzeslage und überprüfen Sie anhand einer Beispielrechnung, ob sich die Eigenverbrauchsregelung auch in Ihrem Falle lohnt.