- Die Verteilnetzbetreiber setzen sich mit den Anlagenbetreibern in Verbindung. Diese sind verpflichtet, innerhalb einer Frist von vier Wochen Angaben zur PV-Anlage und den dazugehörigen Wechselrichtern zu machen. Um bei aufkommenden Fragen beim Beantworten der diversen Punkte des Formulares zu unterstützen, hat der BSW eine Ausfüllhilfe für Anlagenbetreiber zum Download bereit gestellt.
- Zusammen mit der Rückmeldung kann auch einmalig der Wunsch nach einem bestimmten Solarteur (meist dem eigenen, der die Anlage errichtet hat) geäußert werden. Dieser muss die Kriterien wie unter Punkt 4 beschrieben erfüllen. Wichtig zu wissen ist auch, dass evtl. Mehrkosten in diesem Fall vom Anlagenbetreiber zu zahlen sind.
- Die Verteilnetzbetreiber sammeln die Rückmeldungen und erstellen den Fahrplan für die Umrüstaktionen
- Fachhandwerker haben anschließend die Möglichkeit, sich für die Umrüstaktionen zu bewerben. Umrüsten dürfen Angestellte und Installateure eines Installationsbetriebs. Voraussetzung ist, dass das Unternehmen in das Installateurverzeichnis eines Betreibers von Elektrizitätsverteilnetzen eingetragen ist. Auch Angestellte oder Beauftrage eines Wechselrichterherstellers dürfen die Nachrüstungen vornehmen. Für die Nachrüstungen müssen die Installateure über eine entsprechende fachliche Qualifikation verfügen.
- Das vom Verteilnetzbetreiber ausgewählte und beauftragte Fachunternehmen schlägt dem Anlagenbetreiber einen Termin zur Nachrüstung vor. Diesen Termin muss er mindestens vier Wochen vorher ankündigen
- Falls der Anlagenbetreiber verhindert ist, muss er spätestens eine Woche vor dem vereinbarten Termin in schriftlicher Form einen neuen Termin vorschlagen, der aber nicht mehr als drei Wochen hinter dem bisher vereinbarten Termin liegen darf
Wer nicht angeschrieben wird muss auch nichts unternehmen! Der Betreiber ist nicht in der Pflicht, von sich aus aktiv zu werden. Bitte beachten Sie jedoch, dass wenn Sie vom Netzbetreiber angeschrieben werden, Sie zur Beantwortung der Fragenbögen verpflichtet sind. Kommen Sie dieser Pflicht nicht nach, erhalten Sie keine Einspeisevergütung mehr!
Zudem verteuert das erforderliche Nachfassen der Netzbetreiber bei den Anlagenbetreibern die Umrüstaktion zusätzlich. Bitte lassen Sie es nicht zu, dass die Solaranlagenbetreiber in einem schlechten Licht dastehen und handeln Sie dementsprechend. (Am 18.12.2012 beklagt sich der BDEW bereits über die schleppende Beteiligung der PV-Anlagenbetreiber an der Umrüstaktion.)
Der Anlagenbetreiber erhält eine Benachrichtigung, obwohl die Wechselrichter bereits umgestellt sind
Das kann vor allem passieren, wenn Ihre Anlage während der freiwilligen Übergangsfrist ab April 2011 installiert wurde. In diesem Fall müssen Sie trotzdem das Formblatt ausgefüllt zurückschicken. Als Beilage schicken Sie die Konformitätserklärung.
Mit der Konformitätserklärung bescheinigt der Wechselrichterhersteller, dass die installierten Wechselrichter den neuesten Richtlinien entsprechen. Diese Erklärung sollten Sie von Ihrem Solarteur erhalten haben bzw. sollte dem Wechselrichter bei Lieferung beigelegen sein. Oft werden die Konformitätserklärungen auch auf der Website des Wechselrichterherstellers zur Verfügung gestellt.
Im nächsten Beitrag erfahren Sie, was der Fachbetrieb an Ihrem Wechselrichter für Änderungen vornimmt und welche Auswirkungen das auf Ihre Anlage hat. Alle Infos zur 50,2 Hertz Problematik habe ich zudem noch einmal in einem gesonderten Beitrag zusammengetragen.