Wie und durch wen wird der Anlagenbetreiber benachrichtigt?
Die Verteilnetzbetreiber sind für die Abwicklung der Umrüstung aller betroffenen PV-Anlagen verantwortlich. Seit September 2012 wurden Anlagenbetreiber mit einem Formblatt angeschrieben:
- Die Verteilnetzbetreiber setzen sich mit den betroffenen Anlagenbetreibern in Verbindung. Diese sind verpflichtet, innerhalb einer Frist von vier Wochen Angaben zur PV-Anlage und den dazugehörigen Wechselrichtern zu machen.
- Zusammen mit der Rückmeldung kann auch einmalig der Wunsch nach einem bestimmten Solarteur (meist dem eigenen, der die Anlage errichtet hat) geäußert werden. Dieser muss die Kriterien wie unter Punkt 4 beschrieben erfüllen. Wichtig zu wissen ist auch, dass evtl. Mehrkosten in diesem Fall vom Anlagenbetreiber zu zahlen sind.
- Die Verteilnetzbetreiber sammeln die Rückmeldungen und erstellen den Fahrplan für die Umrüstaktionen
- Fachhandwerker haben anschließend die Möglichkeit, sich für die Umrüstaktionen zu bewerben. Umrüsten dürfen Angestellte und Installateure eines Installationsbetriebs. Voraussetzung ist, dass das Unternehmen in das Installateurverzeichnis eines Betreibers von Elektrizitätsverteilnetzen eingetragen ist. Auch Angestellte oder Beauftrage eines Wechselrichterherstellers dürfen die Nachrüstungen vornehmen. Für die Nachrüstungen müssen die Installateure über eine entsprechende fachliche Qualifikation verfügen.
- Das vom Verteilnetzbetreiber ausgewählte und beauftragte Fachunternehmen schlägt dem Anlagenbetreiber einen Termin zur Nachrüstung vor. Diesen Termin muss er mindestens vier Wochen vorher ankündigen
- Falls der Anlagenbetreiber verhindert ist, muss er spätestens eine Woche vor dem vereinbarten Termin in schriftlicher Form einen neuen Termin vorschlagen, der aber nicht mehr als drei Wochen hinter dem bisher vereinbarten Termin liegen darf
Wichtig: Wer nicht angeschrieben wird muss auch nichts unternehmen! Der Betreiber ist nicht in der Pflicht, von sich aus aktiv zu werden.
Am 18.12.2012 beklagt sich der BDEW über die schleppende Beteiligung der PV-Anlagenbetreiber an der Umrüstaktion. Bitte beachten Sie, dass wenn Sie vom Netzbetreiber angeschrieben werden Sie zur Beantwortung der Fragenbögen verpflichtet sind. Kommen Sie dieser Pflicht nicht nach, erhalten Sie keine Einspeisevergütung mehr! Mehr Infos zur Mitteilung des BDEW sowie die Reaktion im Photovoltaikforum habe ich unter unzureichende Rückmeldungen zur Umrüstaktion zusammengetragen.
Der Anlagenbetreiber erhält eine Benachrichtigung, obwohl die Wechselrichter bereits umgestellt sind
Das kann vor allem passieren, wenn Ihre Anlage während der freiwilligen Übergangsfrist ab April 2011 installiert wurde. In diesem Fall müssen Sie trotzdem das Formblatt ausgefüllt zurückschicken. Als Beilage schicken Sie die Konformitätserklärung.
Konformitätserklärung des Wechselrichterherstellers
Mit der Konformitätserklärung bescheinigt der Wechselrichterhersteller, dass die installierten Wechselrichter den neuesten Richtlinien entsprechen. Diese Erklärung sollten Sie von Ihrem Solarteur erhalten haben bzw. sollte dem Wechselrichter bei Lieferung beigelegen sein. Oft werden die Konformitätserklärungen auch auf der Website des Wechselrichterherstellers zur Verfügung gestellt.
Im nächsten Beitrag erfahren Sie, was der Fachbetrieb an Änderungen an Ihrem Wechselrichter vornimmt und welche Auswirkungen das auf Ihre Anlage hat.