Die Hersteller von Photovoltaikmodulen geben eine Leistungsgarantie auf ihre Module, z. B. 10 Jahre auf 90% und 20 Jahre auf 80% der Nennleistung. Diese Leistungsgarantie ist eine zusätzliche Garantieleistung zur Produktgarantie. Die Produktgarantie bezieht sich aber nur auf das Modul selber und die verbauten Komponenten. Sollte nun in den genannten Zeiträumen die Leistung eines oder mehrerer Module unter diese garantierten Werte fallen, so ist der Hersteller verpflichtet, dies auszugleichen. Der Ausgleich kann erfolgen, indem entweder die schlechten Module gegen neue PV-Module ausgetauscht werden, oder weitere Module geliefert werden, um die Leistungsdifferenz auszugleichen. (Falls Platz auf dem Dach vorhanden ist)
Man muss sich aber im Klaren darüber sein, dass es äußerst schwierig sein kann, eine Leistungsminderung der Module nachzuweisen. Ein solcher Nachweis ist oft nur möglich, indem Module an ein Prüflabor geschickt werden, was mit entsprechenden Kosten verbunden ist. Hilfreich bei dem Nachweis einer hohen Leistungsminderung (Degradation) der Module kann ein Datenlogger sein.